Das Elektrofahrrad ist Trend geworden. Für viele Radfahrende werden von einem Elektromotor unterstützte Fahrräder zunehmend zu einer Alternative. Der Radweg Deutsche Einheit berücksichtigt dies und schafft eine maßgefertigte Infrastruktur.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Entwicklung alternativer Antriebe mit mehr als zwei Milliarden Euro gefördert. Deutschland will so zum Vorreiter in puncto Elektromobilität werden.
Der Radweg Deutsche Einheit reiht sich in diese Strategie ein. Die an seiner Strecke entstandenen Radstätten wurden mit Elektroladeanschlüssen ausgestatten.
Mit der Hilfe von Elektrofahrrädern können in der Freizeit längere und schwierigere Strecken mit weniger Kraftaufwand zurückgelegt werden.
Aber auch so mancher Pendler schätzt die Zeitersparnis, die ihm elektrobetriebene Fahrräder angesichts verstopfter Straßen bieten. Sie und er kommen so nicht nur schneller ans Ziel, im Vergleich zum Auto sparen sie sich auch die Parkplatzsuche.
Für einen energieeffizienteren, klima- und umweltverträglicheren Straßenverkehr sind Elektrofahrzeuge im Allgemeinen und Elektrofahrräder im Besonderen die saubersten Fortbewegungsmittel.
Das damalige BMVI sorgte deswegen mit seiner Förderrichtlinie Elektromobilität dafür, die Anzahl von Elektrofahrzeugen spürbar zu erhöhen. Diese Entwicklung ist ein wichtiger Beitrag zur Erreichung unserer ehrgeizigen Klimaziele.
Gefördert werden aber nicht nur die Beschaffung von Elektrofahrzeugen insbesondere in den Kommunen, sondern auch der Aufbau der notwendigen Ladeinfrastruktur und deren Anbindung an erneuerbare Energiequellen. In "Modellregionen" und "Schaufenstern" werden darüber hinaus neue Mobilitätskonzepte mit Elektrofahrrädern erprobt.
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In Zusammenhang mit dem Thema Elektromobilität gewinnen sogenannte Elektrofahrräder im öffentlichen Straßenverkehr zunehmend an Bedeutung.
Die für diese Fahrzeuge häufig verwendeten unterschiedlichen Bezeichnungen wie Elektrofahrräder, Pedelecs, S-Pedelecs oder E-Bikes sind bislang weder national noch international beschrieben und lassen daher nicht auf deren verkehrsrechtliche Einstufung schließen.
Daher besteht bei den Fahrzeugnutzern oft Unklarheit über die fahrerlaubnis-, verhaltens- und zulassungsrechtlichen Konsequenzen, die auf der verkehrsrechtlichen Einstufung der Fahrzeuge gründen.