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Die Radstätten


Nach und nach wurden entlang des Radwegs Deutsche Einheit neuartige Radstätten errichtet. Geplant und finanziert werden sie durch das Bundesverkehrsministerium in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ländern und Gemeinden. Betrieben und gepflegt werden die Radstätten durch die Partner vor Ort, in deren Eigentum sie übergehen.

Das Konzept

Die Radstätten und das ihnen zu Grunde liegende gestalterische Konzept leisten einen wichtigen Beitrag zur verbindenden Wirkung des Radwegs Deutsche Einheit. Grundgedanke ist es, der Einheit und der damit verbundenen Überlegung, dass viele Teile ein Ganzes bilden, ein unverwechselbares Bild zu verleihen. Dem dienen ein zeitgemäßes Erscheinungsbild, eine hohe Flexibilität sowie ein hoher Wiedererkennungswert.

Die Radstätten können aus einzelnen Komponenten modular zusammengestellt werden. Dies erlaubt höchst flexible Lösungen für jeden Standort, denn die Anlage kann je nach örtlicher Gegebenheit und Anforderung zusammengestellt werden. 

Das einheitliche Gestaltungsprinzip aller Ausstattungselemente sorgt trotz funktionaler Vielfalt für eine hohe Wiedererkennbarkeit der Radstätten. Diese geben sich trotz unterschiedlicher Größe und Ausstattung entlang des Weges immer als Mitglieder einer gestalterischen Familie zu erkennen, wodurch den Radfahrern die Orientierung erleichtert wird.

Die Radstättentypen »

 

 

Die Marke

"Radstätte" ist eine geschützte Wort-Bild-Marke und seit dem 22.03.2016 beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen.

Logo der Radstätte

Inhaber der Marke ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale lnfrastruktur.

Registernummer: 302016000098